e-shuttle AG - Werkstatt & Service
Stand: Januar 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen sowie für Kostenvoranschläge zwischen der e-shuttle AG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftragsschein unterzeichnet, der diese AGB enthält bzw. auf deren Aushang im Geschäftslokal hinweist oder wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung mit diesen Bedingungen vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
1.4 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.1 Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2.2 Der Auftrag umfasst die Ermächtigung:
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können auch mündlich erfolgen. Bei einem Wert der Änderung von mehr als 10% der ursprünglich veranschlagten Kosten erfolgt ein Bestätigungsschreiben des Auftragnehmers oder eine erneute Rücksprache mit dem Auftraggeber.
2.4 Die Reparaturarbeiten erfolgen – soweit nichts anderes vereinbart ist – in der Werkstatt des Auftragnehmers (Erfüllungsort).
2.5 Angaben über Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
3.1 Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
3.2 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, insbesondere wenn in diesem Zusammenhang Arbeiten am Fahrzeug (Fehlersuche, Demontage etc.) durchgeführt wurden.
3.3 Bei Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags um mehr als 15% wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Die Überschreitung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Wichtig: Bei nicht eingehaltenen Kostenvoranschlägen haben Sie das Recht, den Auftrag zu widerrufen, wenn die Abweichung 15% übersteigt und Sie nicht vorher informiert wurden.
4.1 Es gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
4.2 Die Vergütung der Reparaturarbeiten ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort bei Abnahme fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
4.3 Akzeptierte Zahlungsmethoden:
4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Bei Geschäften mit Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.1 Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Betrieb des Auftragnehmers während der Geschäftszeiten.
5.2 Wünscht der Auftraggeber Abnahme und Übergabe an einem anderen Ort, so erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr.
5.3 Mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
5.4 Wird das fertiggestellte Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abgeholt, so können dem Auftraggeber angemessene Standgelder berechnet werden.
Hinweis: Bitte holen Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig ab. Nach 3 Werktagen berechnen wir 10 € Standgeld pro Tag.
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller ihm zustehenden Forderungen aus dem Auftragsverhältnis zurückzuhalten.
6.2 Dem Auftragnehmer steht an dem Fahrzeug sowie an allen eingebauten Teilen ein gesetzliches Pfandrecht gemäß §§ 647, 648 BGB zu für alle Forderungen aus dem Werkvertrag.
6.3 Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf alle Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie denselben Auftraggeber betreffen.
7.1 An allen eingebauten Ersatz- und Zubehörteilen sowie Tauschaggregaten behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen das Eigentum vor.
7.2 Ersetzte Teile (Altteile) gehen – soweit nichts anderes vereinbart wurde – in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind auf Verlangen herauszugeben.
7.3 Der Auftraggeber kann die Herausgabe von Altteilen verlangen, wenn er dies bei Auftragserteilung ausdrücklich angibt. Nicht abgeholte Altteile werden nach 4 Wochen entsorgt.
8.1 Für die ausgeführten Arbeiten und eingebauten Neuteile wird eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahme gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für gebrauchte Ersatzteile beträgt die Gewährleistung 6 Monate.
8.2 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
8.3 Die Behebung gewährleistungspflichtiger Mängel erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf Kosten des Auftragnehmers in seinem Betrieb.
8.4 Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
8.5 Die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels in einer anderen Werkstatt bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, außer in Notfällen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
8.6 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Werkleistung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Gewährleistung: Wir gewähren auf unsere Arbeiten 12 Monate Gewährleistung. Bitte melden Sie Mängel umgehend, damit wir diese schnell beheben können.
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von in oder an Fahrzeugen zurückgelassenen Gegenständen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.4 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verwendung von Teilen, deren Verwendung der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat, sowie für Folgeschäden wie Mietwagenkosten, Verdienstausfall oder ähnliches.
9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.1 Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme des Fahrzeugs schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Offensichtliche Mängel sind sofort bei Abnahme zu rügen.
10.2 Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers sowie bei Personenschäden.
10.3 Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist für die nachgebesserten oder ersetzten Teile neu zu laufen.
11.1 Ersetzte Altteile (Öl, Batterien, Reifen, Filter etc.) werden vom Auftragnehmer ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt (§ 3 Altfahrzeug-Verordnung, § 8 Batteriegesetz).
11.2 Die Kosten der Entsorgung sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Auftraggeber zu tragen und werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
11.3 Der Auftraggeber kann ausgebaute Altteile zurückverlangen, wenn er dies bei Auftragserteilung ausdrücklich erklärt. In diesem Fall ist er selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Adresse, Fahrzeugdaten, Kontaktdaten) ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
12.2 Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z.B. Zulieferer, Versicherungen) oder gesetzlich vorgeschrieben.
12.3 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
12.4 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
13.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
13.6 Diese AGB können jederzeit auf unserer Website www.e-shuttle.de/agb.php eingesehen und heruntergeladen werden.
e-shuttle AG
Flughafenstraße 12
30855 Langenhagen, Deutschland
Telefon: +49 (0) 511 9772242
E-Mail: kfz@e-shuttle.de
Web: werkstatt.e-shuttle.de
Vorstandsvorsitzender: Gazi Yildirim
Aufsichtsratvorsitzender: Bastian Pschunder
Handelsregister: HRB 219195, Amtsgericht Hannover
USt-IdNr.: DE299931188